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Mindestlohn für Fußballer – Das sollten Fußballer wissen

Der Mindestlohn ist in aller Munde. Auch, wenn dieser schon seit dem 01.01.2015 in Deutschland besteht, wird er heiß diskutiert.

Wie sieht das eigentlich mit dem Mindestlohn für Fußballer aus? Hat ein Fußballer auch einen Anspruch darauf? Im Sportrechtblog erfährst Du nachfolgend alles zum Thema Mindestlohn für Fußballer!           

Haben Fußballer Anspruch auf Mindestlohn?   

Ronaldo, Messi oder auch Neymar sind ganz klar große Namen und Profisportler mit unfassbar großen Gehältern! Die meisten Fußballer in Deutschland spielen im Amateurbereich und verdienen keine Millionen an Gehalt. Da stellt sich für viele nun die Frage, ob Fußballer auch Anspruch auf den Mindestlohn haben?        

Der Mindestlohn in Deutschland           

Weltstars wie Neymar, der damals für 222 Millionen Euro nach Paris wechselte und über 35 Millionen verdient, kann über einen Mindestlohn nur schmunzeln. Für die meisten Fußballer sind solche Gehälter ein Traum, welcher in den meisten Fällen auch nur ein Traum bleiben wird. Der Mindestlohn beträgt in Deutschland 8,84€ pro Zeitstunde und das brutto! Der Mindestlohn ist unabdingbar. Sollten Vereinbarungen bestehen, die unter dem Mindestlohn liegen oder seine Geltendmachung beschränken oder ausschließen, sind diese nicht wirksam.    

Da jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn hat, gilt dieser auch für Spieler und Trainer. Dies gilt auch, wenn sie nur einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen.       

Mindestlohn in der Bundesliga?       

Gilt in der Bundesliga auch der Mindestlohn? Es gibt im Profifußball 2 Lizenzligen. Das sind jeweils die erste und die zweite Bundesliga. Die 3. Liga gehört zwar zu den Profiligen, gilt aber von seitens des Ligaverband nicht als Lizenzliga. Folglich  werden Fußballer von Vereinen der 1./2. Bundesliga als Lizenzspieler bezeichnet. Sie werden aufgrund des hohen Grades der persönlichen Abhängigkeit generell als Arbeitnehmer eingestuft. Das heißt konkret, dass sie unter das Mindestlohngesetz (MiLoG) fallen. In Deutschland beträgt dieser Mindestlohn seit dem 1. Januar 2017 8,84 Euro pro Stunde.            

Gilt der Mindestlohn in der 3.Liga?   

Es werden zwar auch Berufsfußballer in der 3. Liga eingesetzt, jedoch gelten diese als Vertragsspieler. Der Grund dafür: In den unteren Spielklassen gibt es keine Lizenzspieler. Was viele Außenstehende nicht wissen: Die meisten dieser Spieler („Vertragsamateure“) werden vom Verein als Minijobber angemeldet. Laut dem DFB gilt hier jedoch eine Mindestvergütung von 250€.  

Dennoch ist es Fakt, dass solche Vertragsamateure nicht unter das Mindestlohngesetz fallen. Entscheidend dafür ist, dass die sportliche Betätigung und nicht die finanzielle Gegenleistung im Vordergrund steht. Steht die sportliche Betätigung im Vordergrund des Vertragsverhältnisses, ist daher trotz Anmeldung über einen Minijob nicht von einem Arbeitsverhältnis auszugehen.  

Bist Du Fußballer und hast sportrechtliche Fragen?Rechtsanwältin Corinna vom Berg ist Expertin auf dem Gebiet: https://www.vomberg.org/   

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