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HSV: Die nächste Runde im Schuh-Konflikt

von Dirk Vorderstraße (Fußballspiel Hammer SpVg - FC Gütersloh) [CC BY 2.0 (http://creativecommons.org/licenses/by/2.0)], via Wikimedia Commons

HSV: Die nächste Runde im Schuh-Konflikt

Weil einige Spieler des Hamburger SV nicht in den Schuhen des HSV-Ausrüsters adidas aufgelaufen sind, sollen diese nun mit üppigen Geldstrafen belegt worden sein. Wir erklären die Hintergründe und die rechtliche Lage.

Der Hintergrund

Der Hamburger SV hat einen Ausrüstervertrag mit adidas geschlossen, in dem festgelegt ist, dass die HSV-Spieler in adidas Schuhen auflaufen müssen. Für jedes Spiel, in dem einer der Spieler in Schuhen anderer Ausrüster aufgelaufen ist, musste Hamburg empfindliche Geldstrafen an adidas zahlen. Mit Nicolai Müller (27), Matthias Ostrzolek (25), Zoltan Stieber (26) und Petr Jiracek (29) verstießen aber gleich vier Spieler letzte Saison immer wieder gegen diese Auflage.

Die Folgen

Schon im Januar hatte der HSV seinen Spielern mit Strafen gedroht. Jetzt hat der Verein diese in die Tat umgesetzt. Gut 30.000 Euro Gehalt sollen bei jedem Spieler einbehalten worden sein.

Die Gründe

In den Verträgen der Spieler mit dem HSV fehlt die entsprechende Klausel, mit den Schuhen ihres persönlichen Ausrüsters auflaufen zu dürfen. Anders ist das z.B. bei Pierre-Michel Lasogga oder Rafael van der Vaart. Auch sie haben nicht in adidas-Schuhen gespielt. Beide haben diese Klauseln aber in ihre Verträge einbauen lassen, der HSV war also dazu gezwungen, sie in den Schuhen ihrer Wahl spielen zu lassen.

Die Expertenmeinung

Ein Konflikt kann bestehen, wenn sich ein Fußballspieler zur Nutzung der Ausrüstungsgegenstände eines bestimmten Herstellers verpflichtet, während sich der Verein für den er spielt einem anderen Hersteller gegenüber verpflichtet. So geschehen beim Hamburger SV. Der Ausrüstervertrag des Spielers oder des Vereins muss also eine Sonderregelung enthalten, der diesen Konflikt klärt. Bei Lasogga und van der Vaart war dies der Fall. Bei Müller, Ostrzolek, Stieber und Jiracek nicht. Deshalb ist es das gute Recht des HSV, diese Geldstrafen auszusprechen.

Beim Vertragsabschluss mit einem Verein sollten alles Spieler also auf diese entsprechenden Klauseln im Vertrag achten, sofern beide Vertragspartner nicht ohnehin dieselben Ausrüster besitzen. Übrigens: Der HSV bildet in der Bundesliga eine absolute Ausnahme. Lediglich bei Schalke und Hertha BSC sollen die Spieler ebenfalls die Schuhe des Vereinsausrüsters tragen. Bei allen anderen Bundesliga-Clubs herrscht freie Schuhwahl.

Dieser Artikel von Rechtsanwältin Corinna vom Berg erschien in ähnlicher Form auch bei GOKIXX, der App für die besten Nachwuchsfußballer in Deutschland. Mehr Infos auf www.gokixx.de.