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Die wichtigsten Klauseln der Lizenzspielerverträge

Im DFB wird der Amateurfußball in den Ligen der einzelnen Landesverbände organisiert, der Profifußball der 1. und 2. Bundesliga in dem 2001 gegründeten Ligaverband; die 3. Liga und die Regionalliga haben einen Sonderstatus. Die Verträge im Lizenz- und Vertragsamateurfußball schließen die Fußballclubs ab. Hier soll insbesondere auf Lizenzspielverträge eingegangen werden.

Was sind Lizenzspielverträge?

Ein Lizenzspieler ist grundsätzlich ein Profisportler im Mannschaftssport.

Fußballspieler, die aufgrund eines mit einem Lizenzverein geschlossenen Vertrages spielen und durch Abschluss eines schriftlichen Lizenzvertrages zum Spielbetrieb zugelassen sind, sind Lizenzspieler. Lizenzvereine sind diejenigen Vereine, die einer Lizenzliga angehören. Die Lizenzligen sind die 1. und 2. Bundesliga, die von der DFL organisiert werden.

Der Lizenzspieler ist weder Mitglied seines Vereines, noch ist er Mitglied des DFB. Um die Verbandsstatuten daher auf anderem Wege für den Spieler verbindlich zu machen, hat der  DFB das Instrument des Lizenzvertrages entwickelt. Diesen Vertrag hat jeder Spieler, der professionell in der Bundesliga Fußball spielen will, mit dem DFB abzuschließen.

Der Lizenzvertrag regelt die Rechte und Pflichten des Spielers als Lizenzspieler und seine Unterwerfung unter die Satzungen, das Ligastatut, die Ordnungen und Durchführungsbestimmungen des Ligaverbandes und des DFB sowie die Entscheidungen der Organe des Ligaverbandes und der DFL sowie des DFB.

Ein Arbeitsverhältnis zwischen Ligaverband und Spieler wird durch den Abschluss des Lizenzvertrages nicht begründet; die Lizenz wird unbefristet erteilt.[1]

Die wichtigsten Klauseln des Lizenzvertrages

 Vorliegend wird lediglich auf die Besonderheiten des Lizenzspielvertrags eingegangen.

§ 1 des Vertrages regelt die Voraussetzungen für eine Lizenzerteilung.

§§ 2 und 3 des Vertrages regeln die  Verbindlichkeit der Vereinsregeln und -sanktionen des Ligaverbandes und des DFB und die gegenseitigen Vertragspflichten.

§ 4 des Vertrages normiert unter welchen Voraussetzungen die Lizenz entzogen werden kann oder erlischt.

§ 5 des Vertrages regelt den Ausschluss von Schadensersatzansprüchen gegen den Ligaverband, den DFL und den DFB.

[1] Vgl. § 1 Lizenzordnung der Spieler.

 

Rechtsanwälte vom Berg & Partner, Düsseldorf

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