„Three-Strikes-Regel“. Ein Begriff und eine Regel, die unter anderem in Handball geläufig ist. Nun könnte dieser Begriff Anfang 2019 eventuell auch öfters fallen. Denn vom 10. bis 27. Januar findet die Handball Weltmeisterschaft (WM) sowohl in Dänemark als auch in Deutschland statt.
Eröffnet wird die Vorrunde mit dem Spiel Deutschland gegen Korea in der deutschen Hauptstadt Berlin. Abschließend findet das Finale in Herning (Dänemark) statt.
Der Ausdruck „Three-Strikes-Regel“ hat seinen Ursprung keineswegs im Handball sondern im Baseball. Der Schlagmann hat drei Versuche den Ball auf das Feld zu befördern. Trifft er allerdings nicht, muss der Schlagmann das Feld verlassen.Somit ist jeder gescheiterte Versuch ein Fehlschlag oder anders ausgedrückt ein “strike“.
Auch der Ausdruck „Three-strikes law” deutet etwas ähnliches an. Ein Täter, der dreimal wegen eines Verbrechens straffällig geworden ist, muss dabei mit härteren Strafen rechnen. Daher können Wiederholungstäter auch wegen einer geringfügigen Strafe zu mehreren Jahren Haft verurteilt werden.
Themenbezogen erhält der Spieler beim Handball vom Schiedsrichter bei einem schwerwiegenden Verstoß eine Verwarnung. Mit anderen Worten, die Gelbe Karte. Schwerwiegende Verstöße sind Regelwidrigkeiten, bei denen die Aktion überwiegend oder ausschließlich auf den Körper des Gegenspielers abzielt. Ob diese Regelwidrigkeit als schwerwiegend gilt und folglich mit einer persönliche Strafe zu handeln ist, richtet sich nach der Stellung des Spielers, Intensität, Auswirkung und Körperteil.
Eine Mannschaft sollte insgesamt nicht mehr als drei Verwarnungen erhalten. Eine zweite Verwarnung des selben Spielers beinhaltete eine 2-Minuten Zeitstrafe (Hinausstellen). Erhält dieser Spieler eine dritte 2-Minuten-Zeitstrafe, wird dieser durch den Erhalt der Roten Karte disqualifiziert. Während der Hinausstellungszeit spielt das Team mit einem Mann weniger auf dem Feld.
Je nach Schwere eines Fouls mit einhergehender Verwarnung erfolgt eine „Drei-Stufen-Prüfung“:
Folglich können alle genannten Schiedsrichterentscheidungen auch aus unsportlichen Verhalten resultieren.
Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin unter info@vomberg.org oder +49 211 17 18 040, Rechtsanwälte vom Berg & Partner, www.vomberg.org.