Immer wieder hört man in den Medien von ihr, der Ausbildungsentschädigung. Doch was ist die Ausbildungsentschädigung und warum ist sie so wichtig? Der Sportrechtblog klärt auf.
Nur selten ist es wie im Beispiel Joel Matip, dass ein Spieler seine Karriere gleich bei einem Profiklub beginnt. Kommt dann im späteren Verlauf der erste Transfer zustande, kassiert logischerweise lediglich der abgebende Verein eine Ablösesumme. Doch: Was passiert eigentlich, wenn ein Spieler jahrelang bei einem Amateurverein ausgebildet wurde, erst später zu einem Profiklub wechselt und dann erneut transferiert wird?
Die sogenannte Ausbildungsentschädigung ist in Artikel 20 des aktuellen FIFA-Reglements verankert und legt fest, dass eine Ausbildungsentschädigung fällig wird, wenn ein Verein einen Amateurspieler oder einen Profispieler, der zuvor ohne Lizenz war, unter Vertrag nimmt und ihn daraufhin als Lizenzspieler einsetzt.
Zehn Prozent der Ausbildungsentschädigung stehen dem Verein zu, für den der Spieler erstmals im Bereich des DFB und nachweisbar drei Jahre ununterbrochen spielberechtigt war (Vaterverein). Der Anspruch auf die übrige Entschädigung steht jedem Verein, für den der Spieler innerhalb der letzten fünf Jahre vor seiner Verpflichtung als Lizenzspieler spielberechtigt war, zeitanteilig nach Monaten zu.
Der Solidaritätsmechanismus (Artikel 20 FIFA-Reglement) legt fest, dass alle Vereine, die an der Ausbildung mitgewirkt haben, mit insgesamt 5 % an jeder Transfersumme beteiligt werden, die bei eventuellen Weiterverkäufen eines Spielers im Verlauf seiner Karriere erzielt werden.
Die Ausbildungsentschädigung ist aus rechtlicher Perspektive umstritten.
Nach einem Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 10. Mai 2005 verstößt sie gegen die Berufsfreiheit, da sie potenzielle Arbeitgeber eines Fußballers abschrecken könne. Anders sieht es dagegen nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshof aus dem Jahr 2010 aus. Demnach sei die Ausbildungsentschädigung wichtig, damit ausbildende weiterhin in die Jugendarbeit investieren.
Dieser Artikel von Rechtsanwältin Corinna vom Berg erschien in ähnlicher Form auch bei GOKIXX, der App für die besten Nachwuchsfußballer in Deutschland. Mehr Infos auf www.gokixx.de.
Haben Sie weitere Fragen zu sportrechtlichen Themen? Dann kommen Sie gerne auf uns zu! Rechtsanwältin Corinna vom Berg ist die Autorin des Sportrechtblogs und Gründerin der Kanzlei vom Berg & Partner. Sie berät seit Jahren Profisportler bei rechtlichen Fragen. Unsere Kanzlei unterstützt Sie in allen Themen rund um das Sportrecht, Kunstrecht sowie Erbrecht und Nachlasspflegschaft.