Spielerberater, jeder der sich mit der Materie Fußball beschäftigt kennt sie. Jedoch weiß kaum einer was die Tätigkeit des Spielerberaters mit sich bringt.Der deutsche Fußballbund hat hierzu ein neues Reglement festgesetzt, welches die Spieler und Vereine dazu verpflichtet, die vereinbarten Vergütungen und Zahlungen offenzulegen, die an einem Spielervermittler geleistet werden. Die neue Regelung gilt seit dem 1.4.2015 und löst das bisher geltende Lizenzierungsverfahren ab. Seitdem bietet der DFB keine Lizenzprüfung mehr an, und sämtliche bestehenden Spieler- Vermittlerlizenzen haben mit sofortiger Wirkung ihre bisherige Gültigkeit verloren und müssen auch zurückgegeben werden.
Das seit dem 01.04.2015 geltende „DFB-Reglement für Spielervermittlung”, enthält unter anderem folgende sieben Einzelregelungen:
Die neuen Regelungen besagen unter anderem, dass ein Spielerberater der an einer Transaktion beteiligt ist, registriert werden muss.
Durch dieses Registrierungssystem will die FIFA mehr Transparenz erreichen. Hierfür wird ein so genanntes Vermittlerregister geführt. Für diese Registrierung fällt eine Gebühr von 500 € an.
Durch dieses Reglement wurde bekannt, dass der FC Schalke 16,86 Millionen Euro und die TSG Hoffenheim 11,7 Millionen Euro für Spielervermittler überwiesen haben.
Fragwürdig ist, wieso der DFB solch ein Offenkundigkeitsprinzip bzgl. der Spielervermittler fährt, schließlich müssen andere Funktionäre im Profifußball ihren Verdienst nicht offenlegen.
Die Spielerberater haben gegen das neue Reglement Klage erhoben.
Das Landgericht Frankfurt hat der Klage teilweise stattgegeben. Hiergegen haben sowohl die Spielervermittler als auch der DFB Berufung eingelegt. Das Urteil steht noch aus. In diesem Rechtsstreit ist noch einiges an Bewegung, wir sind gespannt in welche Richtung sich dieser noch entwickelt.
www.vomberg.org/ Rechtsanwälte vom Berg & Partner, Düsseldorf. Barcelona
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