eSport – lasst die Spiele beginnen!
19. August 2019
Konklusion zum Fall Bakery Jatta
30. September 2019
Show all

Der Fall Bakery Jatta

Alles fing mit einem „Bild“ Artikel an. Die Frage nach der Identität Jattas, eröffnete den Fall Bakery Jatta. Seine Identität ist nach wie vor ein intensiv diskutiertes Thema. Überall und nirgendwo besitzt ein Jeder eine Meinung wie die Situation zu handhaben ist. Doch stellt sich die Frage ob die Art und Weise wie jenes von statten geht, der richtige Weg ist. Täglich kommen neue Informationen ans Tageslicht, die wenigstens haben sich bisher bewahrheitet. Lediglich die Zweifel sind da. Das äußert sich einerseits in den Reaktionen diverser Mannschaften wie Bochum und Nürnberg. Auf der anderen Seite, sieht man starken Support, ein geschlossenen und in sich stimmigen HSV und St. Pauli, als auch vereinzelte Personen die sich für den jungen Mann aussprechen.

Sowohl der DFB als auch der DFL, haben Jatta eine Spielberechtigung zugesprochen. Seither ist er beim HSV unter Vertrag und erledigt, wenn er dann spielt, seinen Job.

Wo liegt also das Problem?

Vor nun gut mehr als drei Wochen hatte die „Sport Bild“einen Artikel veröffentlicht. In welchem sie den Verdacht äußerten, dass der damalige Flüchtling Jatta falsche Angaben bezüglich seines Namens und seines Alters angab. Jenes fand wohl im Sommer 2015 bei seiner Einreise nach Deutschland statt. Angeblich habe er sich bei seiner Einreise um zwei Jahre jünger gemacht. Aufgrund seiner damaligen Minderjährigkeit konnte er ein Duldungsrecht in Deutschland in Anspruch nehmen. Somit galt er als minderjähriger unbegleiteter Flüchtling, weswegen er eine Aufenthaltserlaubnis bekam. Als er schließlich volljährig wurde unterschrieb Jatta seinen ersten Profi-Vertrag beim HSV und erhielt einen Aufenthaltstitel. Jener ist an seinen Vertrag geknüpft, welcher bis ins Jahr 2024 läuft.

Nach Bekanntwerden der Medienberichtserstattung legte der 1. FC Nürnberg, Einspruch gegen die Wertung des Spiels vom 05. August 2019 ein. Der Spielstand, 4:0 für den HSV. In der 65. Minute, bei einem Spielstand von 2:0, wurde Bakery Jatta ausgewechselt. Nichtsdestotrotz schoss der HSV noch zwei weitere Tore. Insofern hatte der Sieg des HSV‘s mit einer besseren, sportlichen Leistung zu tun gehabt. Im Gegensatz zu Nürnberg, Bochum und Karlsruhe hatte Hannover 96 trotz einer Niederlage (0:3) keinen Einspruch eingereicht. Obgleich Jatta den Treffer zum Endstand erzielte.

Einspruch – ja oder nein?

Der Einspruch, den der 1. FC Nürnberg erhoben hatte, richtete sich an die Rechts- und Verfahrensordnung des DFB‘s. Diese besagt, dass ein Verein Einspruch gegen ein (Pflicht-)Spiel einlegen kann, wenn die gegnerische Mannschaft einen nicht spielberechtigten Spieler eingesetzt hat. Mit anderen Worten, solange dieser Identitätsvorwurf besteht, können Fußball Mannschaften Einspruch einreichen. Da jenes, mitunter, seine Spielberechtigung in Frage stellt.

Spielberechtigt ist ein Spieler, wenn er eine Spielerlaubnis für einen beziehungsweise seinen Verein hat. Bevor er in der ersten und zweiten Bundesliga spielen kann, muss der Spieler zudem einen Lizenzvertrag mit dem Ligaverband (DFL) abschließen. Des Weiteren muss sich der Spieler um den Erhalt der Lizenz wie auch die Spielerlaubnis kümmern. Falls ein Spieler nicht den EU- oder EWR-Staaten angehört, wie zum Beispiel Jatta, braucht er einen Nachweis über einen gültigen Aufenthaltstitel. Der Nachweis kann durch ein Visums, ein Aufenthaltstitel oder eine Niederlassngserlaubnis erbracht werden. Jenes berechtigt ihn zur Ausübung der Erwerbstätigkeit als Lizenzspieler und besitzt eine Gültigkeit  bis mindestens zum Ende des jeweiligen Spieljahres.

Derzeit beschäftigen sich zwei verschiedene Instanzen mit dem Fall. Zunächst einmal das Bezirksamt Hamburg-Mitte. Des Weiteren setzt sich auch der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes mit dem Fall auseinander. Beide müssen die jeweiligen und insgesamt 14 Tage dauernde Frist einhalten. Innerhalb welcher sich Jatta zu einer Anhörung einfinden muss. Dort wird geklärt, beziehungsweise soll Jatta klären ob seine Dokumente rechtens sind. Oder ob die Behauptungen der „Sport Bild“ stimmt.