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Bildrechte: Was darf ich veröffentlichen?

Bildrechte

 

Wem gehören die Bildrechte bei großen Veranstaltungen? Mit einem Smartphone können Spielszenen in Sekundenschnelle aufgenommen werden – sei es im Stadion oder vor dem Fernseher. Doch bei der Verbreitung solcher Videos ist höchste Vorsicht geboten.

Folgende Situation: Ein Fußballspieler stellt auf seinem Computer ein Video mit Spielszenen von sich zusammen, die er mit dem Smartphone im Stadion aufgenommen – und vom Fernseher abgefilmt habt. Anschließend veröffentlicht er den Clip auf Youtube und auf seinem Facebook-Profil. Dazu hinterlegt er Musik von seinem Lieblingskünstler. Hört sich eigentlich recht harmlos an, doch trotzdem droht ihm dadurch eine empfindliche Klage.

Firmen besitzen Bildrechte

Zum einen verstößt er gegen das Urheberrecht des Musikers. Der könnte ihn verklagen, weil der Spieler seine Musik ohne Erlaubnis benutzt hat. Zum anderen besitzen Firmen die Exklusiv-Rechte an Fotos und Videos von bestimmten Fußballspielen. Die DFL verkauft zum Beispiel die Rechte für die Bundesliga für hohe Millionenbeträge an TV-Sender und hat wenig Interesse daran, dass Spielszenen „kostenlos“ im Netz verbreitet werden.

Aber auch im Jugend- und Amateurbereich sind die Rechte verteilt. So besitzt zum Beispiel die Firma „Die Ligen GmbH“ die Rechte an der A-Jugend Bundesliga, an der 3. Liga und den Regionalligen. Wer Spielszenen aus diesen Ligen veröffentlicht währt sich vielleicht auf der sicheren Seite, verstößt aber ebenfalls gegen das Urheberrecht.

Smartphone im Stadion? Machen doch alle!

Gerade in Fußballstadien kennt aber jeder die Situation, dass die Zuschauer ständige ihre Smartphones rausholen, Bilder machen und filmen. Wenn es alle machen, dann kann es doch nicht so schlimm sein?

Rechtsanwältin Corinna vom Berg sagt dazu: „Das Fotografieren oder Aufnehmen von Videos ist in den meisten Stadien zu privaten Zwecken erlaubt.“

Grundsätzlich darf man also Aufnahmen machen und diese zu Hause den Freunden und Verwandten zeigen, sie aber nicht für die Öffentlichkeit zugänglich machen. Vorsicht ist auch beim Abfilmen von Spielszenen aus dem Fernseher geboten: Videos von der Bundesliga oder der Champions League, die ins Internet gestellt werden, können eine Abmahnung zur Folge haben, werden aber zumindest mit großer Sicherheit sehr schnell gelöscht.

Vorsicht bei Fotos in sozialen Medien

Ähnlich verhält es sich übrigens auch bei Fotos. Selbst wenn es sich dabei um ein Bild von des Spielers selbst handelt, dass er beispielsweise beim „Kicker“ gesehen habt, darf er das nicht ohne Zustimmung des Urhebers in den sozialen Medien teilen, denn für die Inhalte seiner Profilseite ist er selbst verantwortlich. Die Bildrechte besitzenimmer noch der Fotograf bzw. die Fotoagentur.

Es stimmt übrigens nicht, dass die sozialen Medien ein rechtsfreier Raum sind. Inzwischen gab es aber auch dort heftige Abmahnungen. So hat zum Beispiel ein Fotograf den Moderator Jan Böhmermann und den Bild-Chefredakteur Kai Diekmann verklagt, weil sie ein altes Foto von ihm bei Twitter teilten, auf dem ein betrunkener Fußballfan zu sehen war.

Für private Zwecke dürfen Fotos und Videos aus dem Stadion aufgenommen und gezeigt werden. Sobald aber Material von einem anderen Urheber veröffentlicht wird oder Spielszenen im Internet verbreitet werden, drohen Klagen. Besondere Vorsicht ist hier in den sozialen Netzen geboten. Im Falle einer Abmahnung sollte man sich von einem Rechtsexperten beraten lassen.

Dieser Artikel von Rechtsanwältin Corinna vom Berg erschien in ähnlicher Form auch bei GOKIXX, der App für die besten Nachwuchsfußballer in Deutschland. Mehr Infos auf www.gokixx.de.