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Bildrecht-Vermarktung im Check

Das sind die vier prominentesten Modelle

Lionel Messi steht ständig im Rampenlicht – sein Gesicht ist für viele Fotografen dieser Welt das wichtigste Motiv in ihrer täglichen Arbeit. Als Spieler vom FC Barcelona ist er für die Vermarktung seiner Bildrechte selbst verantwortlich. Natürlich kümmert er sich nicht selbst darum, sondern hat Leute im Hintergrund. Arbeiten diese nicht richtig, kann es zu Problemen kommen, wie jetzt seinem Fall. Die Bild-Einnahmen sollen nicht versteuert worden sein, weshalb Anfang Juni ein Prozess gegen ihn eröffnet wurde. Rechtsanwältin Corinna vom Berg stellt die gängigsten Praktiken der Vereine und Spieler vor.

Das „Barcelona-Modell“

Der FC Barcelona regelt es so, dass die Spieler alle Einnahmen aus der Vermarktung ihrer Bildrechte erhalten. Als Fußballstar bleibt einem natürlich gar nicht die Zeit, sich um dieses Thema zu kümmern. Deshalb gründen die Spieler unter Mithilfe ihres Managements und ihrer Berater eigene Gesellschaften, in die die Einnahmen für ihre Bildrechte dann fließen.

Der Verein hat also keinerlei Kontrolle darüber – ein Spieler, wenn er sich überhaupt nicht damit auseinandersetzt, logischerweise auch! Schleichen sich Fehler bei der Versteuerung ein, seien sie unwissentlich oder absichtlich geschehen, wird das schnell zum Problem. Im schlimmsten Fall endet das dann, wie im Fall von Lionel Messi, vor Gericht. Sein Teamkollege Javier Mascherano wurde übrigens schon zu einer Geldstrafe über 800.000€ verurteilt.

Das „Real Madrid-Modell“

Anders als beim großen Konkurrenten Barcelona, teilen sich bei Real Madrid Verein und Spieler die Erlöse aus der gemeinsamen Vermarktung der Bildrechte. Das hat zur Folge, dass der Verein mehr an der Vermarktung verdient, was sich wiederum auf das Gehalt des Spielers auswirken kann. Außerdem soll so sichergestellt werden, dass es zu keinen rechtlichen Schwierigkeiten kommt, da die Klubs durch ihre professionelle Organisationsstruktur über ausreichend Fachwissen in den eigenen Reihen haben.

Neymar und Ronaldo lösen es selbst

Anders als seine Kollegen hat Neymar seine Bildrechte komplett an eine Agentur abgegeben. Im Jahr 2012 schloss er mit der brasilianischen Agentur IMX Talents einen Exklusivertrag ab, wonach diese alle Bildrechte des Stürmers auf Lebzeiten des Fußballers innehat. In Sachen Steuern muss Neymar also keine weiteren Aspekte beachten.

Keinen Vertrag auf Lebzeiten, dafür aber einen langfristigen Deal hat Madrids Superstar Ronaldo mit der Firma Mint Media abgeschlossen. Bis zum Jahr 2021 wird sich die Agentur somit um alle Fragen der Bildrechte von ihm kümmern.

Es gibt also viele Möglichkeiten und Modelle wie mit den Bildrechten der Kicker zu verfahren ist und wessen Aufgabe die Versteuerung der hierdurch erzielten Einnahmen ist. Es kommt wie so oft auf eine individuelle Beratung im Einzelfall an, je nach Situation und vertraglichen Ausgestaltung zwischen Verein, Spieler und beteiligten Dritten.

Dieser Artikel von Rechtsanwältin Corinna vom Berg (www.vomberg.org) erschien in ähnlicher Form auch bei GOKIXX, der App für die besten Nachwuchsfußballer in Deutschland. Mehr Infos auf www.gokixx.de.