Am 31.05.2021 hat das Bundeskartellamt seine vorläufige kartellrechtliche Einschätzung zur sogenannten „50 + 1- Regel“ der Deutschen Fußball Liga (DFL) mitgeteilt. Die DFL hatte die Entscheidung des Bundeskartellamts beantragt, dass gemäß § 32c GWB kein Anlass zum Tätigwerden besteht. Ziel eines solchen Antrags ist die Klärung der Rechtslage im öffentlichen Interesse und im Interesse der Beteiligten.