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Ausrüster, Verletzungen & Gehalt – so läuft das bei der Nationalmannschaft

Die deutschen Nationalspieler haben alles gegeben, um den vierten EM-Titel nach Deutschland zu holen. Dabei gibt es einige rechtliche Fragen, die Boateng, Müller & Co beachten müssen. Denn während sie für Deutschland spielen, sind sie auch weiterhin bei ihren Vereinen unter Vertrag – bei dieser Konstellation gibt es einige rechtliche Besonderheiten zu berücksichtigen. Rechtsanwältin Corinna vom Berg beantwortet an dieser Stelle die wichtigsten Fragen dazu.

  • Gibt es Konflikte zwischen den verschiedenen Ausrüstern?  

Beim DFB war die Rechtslage bis 2006 eindeutig: Nationalspieler, die zum ersten Mal in die Nationalmannschaft berufen wurden, mussten die Richtlinien des DFB unterzeichnen. Der Vertrag mit Adidas sah vor, dass jeder Nationalspieler auch Fußballschuhe des DFB-Ausrüsters tragen musste. Dies galt auch für die Torwarthandschuhe der Torhüter. Nach der WM 2006 drängten viele Profis aber darauf, ihre eigenen Ausrüster im Rahmen der Länderspiele – mit Erfolg!

„Nach der WM 2006 durfte jeder DFB-Spieler sein eigenes Schuhwerk tragen und jeder Torwart seine eigenen Handschuhe. Dies gilt bis heute!“ (Rechtsanwältin Corinna vom Berg)

Nach der Vertragsverlängerung einigten sich Adidas und der DFB darauf, dass die Spieler ihre persönlichen Ausrüster auch für Länderspiele nutzen dürfen. Marco Reus darf also mit seinen PUMA-Schuhen auf Torejagd gehen, Jerome Boateng verteidigt mit seinem Nike-Schuhwerk.

  • Haftet der Verein bei Verletzungen?

Auch hier hat der DFB eine besondere rechtliche Regelung geschaffen. Er ist einer der wenigen Verbände, der eine Versicherung für seine Nationalspieler abgeschlossen hat, die bei Verletzungen haftet. Für viele andere Verbände sieht das dagegen anders aus. So lange ein Verband nicht vorsätzlich oder fahrlässig handelt, haftet die jeweilige Klubmannschaft des Spielers.

  • Wer bezahlt die Nationalspieler?

Das Thema Entlohnung muss in zwei verschiedene Bereiche getrennt werden – Prämien und Gehalt. Wenn die Nationalspieler bei einem Turnier sind, verhandeln sie, vertreten durch den Spielerrat, mit dem DFB über die Prämien. Werden gewisse Ziele erreicht, bekommen die Spieler dann vom DFB ihre Prämien ausgezahlt.  Anders sieht es dagegen beim Gehalt der Spieler aus, welches sie weiterhin von ihrem Verein bekommen. Dieses wird, auch wenn die Profis auf Länderspielreise sind, weiterhin von ihrem Klub übernommen.

Dieser Artikel von Rechtsanwältin Corinna vom Berg (www.vomberg.org) erschien in ähnlicher Form auch bei GOKIXX, der App für die besten Nachwuchsfußballer in Deutschland. Mehr Infos auf www.gokixx.de.