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Arbeitsverträge für Trainer im Profisport

Vereine und Trainer schließen einen Vertrag zusammen, doch worauf muss ein Trainer beim Thema Arbeitsvertrag achten? Ist man als Trainer eigentlich selbstständig? In diesem Beitrag gibt es alles Wissenswerte dazu.

Wann handelt es sich um einen Arbeitsvertrag?

Allgemein gilt: Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags für eine andere Person oder eine Firma in persönlicher Abhängigkeit gegen Entgelt zur Leistung von Diensten verpflichtet ist. Die Vereinbarung mit einem Trainer ist also ein Arbeitsvertrag, der Trainer ist Arbeitnehmer.

Wann ist ein Trainer selbstständig?

Doch wann ist ein Trainer eigentlich selbstständig? Hier muss die Vereinbarung mit dem Trainer vom sogenannten Dienstvertrag abgegrenzt werden. Der Arbeitsvertrag unterliegt zwar ebenfalls den §§ 611 ff. BGB, allerdings gelten für ihn besondere Regelungen des Arbeitsrechts. Entscheidendes Abgrenzungskriterium ist dabei die Selbstständigkeit: Während der Arbeitnehmer in einem Abhängigkeitsverhältnis zu seinem Arbeitgeber steht, wird bei einem Dienstverhältnis selbstständig gearbeitet.

Jemand ist selbstständig, wenn er seine Tätigkeiten im Wesentlichen frei gestalten und sich seine Arbeitszeiten aussuchen kann. Selbstständig ist unter anderem auch, wer für mehrere Auftraggeber tätig ist.

Folgende Merkmale sprechen rechtlich gesehen sehr stark dafür, dass es sich um eine unselbstständige Tätigkeit handelt:

  • die uneingeschränkte Verpflichtung, allen Weisungen des Auftraggebers Folge zu leisten
  • die Verpflichtung in den Räumen des Auftraggebers zu arbeiten
  • die Verpflichtung ein Mindestsoll auf hohem Niveau zu erreichen

Nach alldem ist die Tätigkeit des Trainers als unselbstständig einzuordnen, denn:      

  • Trainer dürfen nur für einen Verein tätig werden
  • Trainer haben feste und verbindliche Trainingszeiten und Spieltermine
  • zudem sind sie auch hinsichtlich der Wahrnehmungen von außersportlichen Terminen an die Weisungen des Vereins gebunden

Trainer können in der Regel ihren eigenen Trainingsplan frei gestalten, doch sie müssen stets im Interesse des Vereins die besten Ergebnisse erreichen. Somit ist die Vereinbarung mit dem Trainer als Arbeitsvertrag anzusehen, auf den die besonderen Regelungen des Arbeitsrechts anzuwenden sind.

Trainer im Profisport – Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Üblicherweise wird ein Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung beendet, dabei kann sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber kündigen. An dieser Stelle muss zwischen der ordentlichen Kündigung und der außerordentlichen Kündigung unterschieden werden.

Grundsätzlich ist nur die ordentliche Kündigung zulässig, die erst nach Ablauf einer Kündigungsfrist wirksam wird. Die Kündigungsfrist bestimmt sich nach § 622 BGB und muss unbedingt eingehalten werden. Die außerordentliche Kündigung hingegen ist nur ausnahmsweise zulässig und setzt nach § 626 BGB einen wichtigen Grund voraus.

Um zu prüfen, ob ein wichtiger Grund vorliegt, müssen zwei Schritte erfolgen. Erst wird geprüft, ob das Vergehen wirklich geeignet ist, den Arbeitnehmer zu kündigen. Liegt ein geeigneter Kündigungsgrund vor, wird geprüft, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist oder nicht.

Die Erfolglosigkeit eines Trainers ist noch lange kein solcher Kündigungsgrund. Es gibt nur sehr wenige Ausnahmen. In der Regel führen schlechte Ergebnisse nicht direkt zu einer fristlosen Kündigung.    

Ob dem Trainer ausnahmsweise fristlos gekündigt werden kann, ist pauschal nicht zu beantworten, sondern hängt vom Einzelfall ab.      

Aufhebungsvertrag – Beendigung des Vertrags eines Trainers

Sind sich Trainer und Verein beide sicher, dass das Arbeitsverhältnis beenden werden soll, können beide Parteien das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beenden.

Aufhebungsverträge sind nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit grundsätzlich zulässig, bedürfen aber zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Zudem ist auch die Aufhebung durch Zahlung einer Abfindung möglich. Möchte der Verein den Trainer wegen Erfolglosigkeit wechseln, ist dies die gängige Praxis. Die Kündigungsschutzbestimmungen des Arbeitsrechts gelten hier nicht, da der Arbeitnehmer selber entscheiden kann, ob und zu welchen Bedingungen er einer Vertragsauflösung zustimmt.  

Du merkst, es gibt als Trainer im Profisport viele rechtliche Aspekte beim Arbeitsvertrag zu beachten. Informiere Dich genau. Falls Du Trainer bist und Dir rechtlich unsicher bist, dann lass Dich von einem Rechtsexperten beraten.

Du bist Trainer und hast sportrechtliche Fragen? Rechtsanwältin Corinna vom Berg ist Expertin auf dem Gebiet: https://www.vomberg.org/  

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