Unternehmen im Sport stellen sich wie anderen Unternehmen zunehmend arbeitsrechtlichen Fragen. Sollte die Aufrechterhaltung des Trainingsbetriebs aufgrund vermehrter Verdachtsfälle zu einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit der Spieler führen, ist das Mannschaftstraining auszusetzen; bis dahin haben die Spieler haben am Trainingsbetrieb teilzunehmen. Selbstverständlich nehmen erkrankte Spieler nicht am Trainingsbetrieb teil. Sie können den Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Dauer von sechs Wochen geltend machen.
Der Vorstand des F.C. Hansa Rostock hat ein erstes umfangreiches Maßnahmen-Paket beschlossen. Dies umfasst zum einen präventive Schritte, um das Ansteckungsrisiko mit dem Corona-Virus für Spieler, Mitarbeiter, Fans und Partner bestmöglich minimieren zu können. Zum anderen wurden Maßnahmen zur Sicherung der wirtschaftlichen Stabilität auf den Weg gebracht.
Bereits umgesetzte Hygiene-Maßnahmen wurden erweitert, und Veranstaltungen im Stadion abgesagt und auf unbestimmte Zeit verschoben. Dazu zählen beispielsweise auch Stadionführungen, Angebote der Fußballferienschule, PR-Termine mit der Mannschaft.
Bis mindestens 19. April wurde der Trainings- und Spielbetrieb der Nachwuchsmannschaften eingestellt, und der Trainingsbetrieb der Profimannschaft ab dem 18.03.2020 bis auf weiteres eingestellt.
Wichtiger Bestandteil des Maßnahmenpakets ist die Sicherung der wirtschaftlichen Stabilität des F.C. Hansa Rostock. Aufgrund des ausgesetzten Spielbetriebes und des eingeschränkten Geschäftsbetriebes wurden gemeinsam Regelungen zu verkürzter Arbeitszeit getroffen.
Des Weiteren werden bestehende insbesondere spieltagsbezogene Dienstleistungsaufträge reduziert bzw. vorerst beendet, und Investitionsmaßnahmen vorübergehend eingestellt.
Dieser Artikel wurde verfasst von Corinna vom Berg, Rechtsanwältin und Partnerin, LL.M. Sportrecht, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht, BA Kultur und Medienmanagement.
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