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Die Verbannung in die Trainingsgruppe 2: Alles mit rechten Dingen?

Trainingsgruppe 2

Im Jahr 2013 erlangte sie in ganz Deutschland Berühmtheit: die Hoffenheimer Trainingsgruppe 2. Spieler, die in den Planungen des damaligen Trainers Markus Gisdol keine Rolle mehr gespielt hatten, darunter auch Nationalspieler wie Tobias Weis oder Tim Wiese, durften nicht mehr mit dem Profikader trainieren. Ist eine solche Verbannung überhaupt rechtens?

Die Trainingsgruppe 2

Tobias Weis war einer der verbannten Spieler, die 2013 nur noch in der Trainingsgruppe 2 mitwirken durften. Er berichtet davon, dass er damals mit ca. sieben weiteren Spielern auf einem kleinen Dorfplatz trainieren musste – ganze drei Bälle und sechs Hütchen lagen für die Einheiten bereit. Manchmal kamen auch einfach Schüler und Studenten zum Spielen dazu oder Kinder, die Autogramme haben wollten. Insgesamt ein für Profis eigentlich unvorstellbares Szenario.

„Man kann sich vorstellen, was das für einen Profifußballer bedeutet. Du verlierst deine Form, deine Fitness und den Spaß.“ (Tobias Weis über die Trainingsgruppe 2)

Was sagt das Gesetz?

Laut Bundesarbeitsgericht haben Lizenzspieler grundsätzlich einen Anspruch auf die Trainingsteilnahme. Sie ist von besonders hoher Bedeutung, da ein auf Dauer aussetzender Trainingsbetrieb für einen Profifußballer enorme Konsequenzen hat. Das Fußballspielen wird er zwar nicht verlernen, wichtige Eigenschaften wie zum Beispiel der Fitnesszustand, leiden aber unter dem fehlenden Training, sodass die berufliche Zukunft unsicher wird. Wie genau dieser Beschäftigungsanspruch definiert ist, lässt sich aber nur schwer sagen. Es gilt aber: Jeder Spieler hat Anspruch auf Training, das ihn sowohl fordert als auch fördert.

Wie muss das Training aussehen?

Wichtig ist auf jeden Fall, dass es sich um ein Mannschafstraining handelt, das sich kaum von dem Training der anderen Gruppe unterscheidet. Dazu zählen unter anderem das Trainieren auf demselben Gelände oder die Möglichkeit, einen Kraftraum zu nutzen. Zudem muss die Anzahl der Spieler groß genug zu sein, um ein wettkampfnahes Training zu ermöglichen. Des Weiteren zählen die sportmedizinische Betreuung sowie ein lizenzierter Fußballlehrer zu den Voraussetzungen.

Wie steht es um das Image der Spieler?

In der heutigen Zeit des Fußballs werden Unstimmigkeiten innerhalb eines Klubs sofort nach außen getragen. Die Trainingsgruppe 2 war schnell in aller Munde. „Es ist jedoch von Fall zu Fall darauf zu achten, ob das allgemeine Persönlichkeitsrecht der aussortierten Spieler verletzt wurde, beispielsweise durch öffentliche Kritik an den Spielern aufgrund der Verbannung aus dem regulären Trainingsbetrieb“.

Spieler in eine Trainingsgruppe 2 zu „verbannen“, kann bei Einhalten der angeführten Kriterien unproblematisch sein. Nimmt man die Aussagen von Tobias Weis, ist war die damalige Situation der Hoffenheimer auch aus rechtlicher Sicht durchaus fragwürdig.

Dieser Artikel von Rechtsanwältin Corinna vom Berg erschien in ähnlicher Form auch bei GOKIXX, der App für die besten Nachwuchsfußballer in Deutschland. Mehr Infos auf www.gokixx.de.